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Gesetz zur Wiederherstellung der Natur in Kraft

Union aktuellAufsatzSuzan Topal-GökceliZfRV 2024/108ZfRV 2024, 182 - 183 Heft 5 v. 7.11.2024

Am 18. 8. 2024 ist das Gesetz zur Wiederherstellung der Natur in Kraft getreten. Es ist ein weiterer Schritt, um den Verlust der Natur rückgängig zu machen, Klimaneutralität zu erreichen und die Bereitschaft und Widerstandsfähigkeit Europas gegenüber den Auswirkungen des Klimawandels zu erhöhen.

Abstract aus ZfRV bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

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