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Ein MS darf die Beibehaltung der Staatsangehörigkeit davon abhängig machen, dass eine echte Bindung zu diesem Land besteht

RechtsprechungJudikaturSuzan Topal-GökceliZfRV 2023/98ZfRV 2023, 216 Heft 5 v. 9.11.2023

Art 20 AEUV; Art 7 GRC

Besitzt die betroffene Person jedoch nicht die Staatsangehörigkeit eines anderen MS, sodass der Verlust der betreffenden Staatsangehörigkeit auch zum Verlust des Unionsbürgerstatus führen würde, muss sie die Möglichkeit haben, die Verhältnismäßigkeit dieses Verlusts überprüfen zu lassen.

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