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Die DatenschutzRL für elektronische Kommunikation lässt es nicht zu, dass Daten, die zur Bekämpfung schwerer Kriminalität gesammelt wurden, im Rahmen von Verwaltungsuntersuchungen wegen Korruption im öffentlichen Sektor genutzt werden

RechtsprechungJudikaturSuzan Topal-GökceliZfRV 2023/97ZfRV 2023, 215 Heft 5 v. 9.11.2023

RL 2002/58/EG

Die DatenschutzRL für elektronische Kommunikation betrifft nämlich nur die strafrechtliche Verfolgung.

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