Erleiden Personen Schäden durch Luftverschmutzung, stellt sich die Frage, ob und unter welchen Umständen ein individueller Schadenersatzanspruch gegen den Staat besteht, der gegen die LuftqualitätsRL der EU verstößt. Dieser Frage hat sich der EuGH im Urteil vom 22. 12. 2022 angenommen. Der Gerichtshof hat entschieden, dass die Bestimmungen der LuftqualitätsRL keine individuellen Rechte für Einzelne begründen. Die RL sind nur auf den allgemeinen Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt gerichtet. Ein individuelles Recht kann daraus nicht abgeleitet werden, womit eine Geltendmachung mittels Staatshaftung ausgeschlossen wird.

