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Anerkennungsversagung für ein ausländisches Vollstreckungsurteil nach der EUGVVO wegen Unvereinbarkeit mit einer inländischen Vollstreckbarkeitsentscheidung Ein Beitrag zur Europäischen Urteilsfreizügigkeit aus Anlass von OGH 3 Ob 69/22a

BeitragAufsatzMartin LutschounigZfRV 2023/64ZfRV 2023, 133 - 141 Heft 3 v. 28.6.2023

Jüngst versagte der OGH einem ausländischen Vollstreckungsurteil die Anerkennung in Österreich wegen Unvereinbarkeit mit einer inländischen (abweisenden) Vollstreckbarerklärungsentscheidung; beide Entscheidungen beruhten dabei zumindest mittelbar auf demselben Titel. Der vorliegende Beitrag untersucht aus diesem Anlass zunächst den Anwendungsbereich des Anerkennungsversagungsgrunds nach Art 45 Abs 1 lit c EuGVVO und geht in weiterer Folge der Frage nach, ob diese Entscheidungen (Vollstreckungsurteil sowie Vollstreckbarerklärungsentscheidung) unter die Begriffsdefinition in Art 2 lit a EuGVVO fallen und daher Gegenstand der Anerkennung nach Art 36 EuGVVO sein können.

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