Das Unionsrecht steht Schwellenwerten entgegen, die so hoch angesetzt sind, dass in der Praxis alle oder nahezu alle Projekte einer bestimmten Art von vornherein der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung entzogen sind.
Das Unionsrecht steht Schwellenwerten entgegen, die so hoch angesetzt sind, dass in der Praxis alle oder nahezu alle Projekte einer bestimmten Art von vornherein der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung entzogen sind.