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Kartellrecht: EK führt unangekündigte Nachprüfungen im Energydrinks-Sektor durch

Union aktuellAufsatzSuzan Topal-GökceliZfRV 2023/31ZfRV 2023, 59 Heft 2 v. 12.5.2023

Die EK hat am 20. 3. 2023 unangekündigte Nachprüfungen in den Räumlichkeiten eines Unternehmens durchgeführt, das im Energydrinks-Sektor in mehreren MS tätig ist.

Die EK hat Bedenken, dass dieses Unternehmen gegen die EU-Kartellvorschriften verstoßen haben könnte, die Kartelle und wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweisen verbieten (Art 101 AEUV und Art 53 des Abkommens über den EWR).

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