Die EK hat förmliche Auskunftsersuchen im Rahmen des Gesetzes über digitale Dienste (DSA) an Meta und Snap gerichtet. Die Unternehmen sollen bis zum 1. 12. 2023 darüber informieren, wie sie ihren Verpflichtungen im Zusammenhang mit dem Jugendschutz nachkommen.
Abstract aus ZfRV bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.

