Der vorliegende Beitrag (FN ) befasst sich mit Überlegungen zum gesetzlichen Erbrecht posthum gezeugter Kinder. Mit Blick auf eine Reihe verschiedener europäischer Rechtsordnungen werden Widersprüche, die sich aus dem Zusammenspiel des klassischen Erbrechts und moderner Fortpflanzungsmedizin ergeben, rechtsvergleichend dargestellt und kritisch hinterfragt.
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