vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Pilotenstreik als außergewöhnlicher Umstand?

EditorialAufsatzHelmut OfnerZfRV 2021/11ZfRV 2021, 97 Heft 3 v. 22.6.2021

Der EuGH musste sich in einer aktuellen Entscheidung mit der Frage auseinandersetzen, unter welchen Voraussetzungen ein organisierter Streik der Beschäftigten eines Luftfahrtunternehmens als "außergewöhnlicher Umstand" qualifiziert werden kann, der die Fluggesellschaft von ihrer Verpflichtung zur Leistung von Ausgleichszahlungen wegen Annullierung oder großer Verspätung der betroffenen Flüge befreien könnte (EuGH 23.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!