Im Fokus der (neueren) Judikatur des EuGH zur Frage der Visumspflicht für türkische Staatsangehörige stehen weiterhin das Assoziierungsabkommen zwischen der EU und der Türkei sowie die mit diesem Abkommen verbundenen Stillhalteklauseln. Der EuGH äußerte sich in seinen rezenten Urteilen sowohl zum Verschlechterungsverbot der Stillhalteklauseln als auch zu den Besonderheiten und Grenzen der grundfreiheitlichen Rechte türkischer Staatsangehöriger.