Die derzeit vorherrschende "Omikron"-Variante des SARS-CoV-2-Virus führte zu Rekordinfektionszahlen und damit einhergehend zu zahllosen behördlich verfügten Absonderungen bzw Krankenständen. Das stellt AG erneut vor organisatorische Herausforderungen. Im Fokus dieses Beitrags stehen die Folgen eines Absonderungsbescheids bei asymptomatischem Verlauf und mögliche aus der Treuepflicht resultierende Handlungspflichten der betroffenen AN. Insbesondere fragt sich, ob eine Verpflichtung des AN besteht, sich freitesten zu lassen und ob eine einseitige Anordnung des AG zur Arbeitsverrichtung im Homeoffice zulässig sein kann. Analysiert wird außerdem das problembehaftete Zusammenspiel der arbeitsrechtlichen Entgeltfortzahlungsregelungen und des Vergütungsanspruchs nach § 32 Epidemiegesetz.