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Rechtswahlfreiheit und ihre Grenzen bei europäischen Individualarbeitsverträgen

RechtsprechungJudikaturN. N.ZAS 2021/51ZAS 2021, 293 - 297 Heft 6 v. 11.11.2021

Wurde das für den Individualarbeitsvertrag geltende Recht von den Vertragsparteien gewählt, können dennoch die Mindestlohnvorschriften des nach Art 8 Abs 2, 3 oder 4 Rom I-VO maßgeblichen Rechts Anwendung finden, wenn es sich hierbei im Einzelfall um "Bestimmungen [...], von denen [...] nicht durch Vereinbarung abgewichen werden darf", handelt.

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