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Undifferenzierte Kappungsklauseln bei Gleitzeit unwirksam

RechtsprechungJudikaturN. N.ZAS 2021/34ZAS 2021, 198 - 203 Heft 4 v. 12.7.2021

Undifferenzierte Kappungsklauseln sind unzulässig, weil der undifferenzierte Verfall eines Zeitguthabens auch dann zu einem Entfall des Entlohnungsanspruchs führen kann, wenn ihm keine "aufgedrängten" Arbeitsleistungen zugrunde liegen.

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