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Neue "Aufsichtsbefugnisse" und Eignungstest großteils verfassungswidrig Bekräftigung der Autonomie der Selbstverwaltung in der Sozialversicherung

BeitragAufsatzElisabeth BrameshuberZAS 2020/12ZAS 2020, 57 - 65 Heft 2 v. 13.3.2020

Bei Selbstverwaltung iSd Art 120a-120c B-VG geht es zuvörderst um Autonomie. (FN ) Den Aufsichtsbehörden stehen daher lediglich Kontroll-, aber keine Leitungsbefugnisse zu. Autonom sowie aus dem Kreis der Mitglieder nach demokratischen Grundsätzen hat auch die Bildung der Organe der Selbstverwaltungskörper zu erfolgen.

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