Am 13. 12. 2019 entschied der VfGH über mehrere Anträge auf Gesetzesprüfung, die sich gegen das Sozialversicherungs-Organisationsgesetz (SV-OG BGBl I 2018/100) richteten. Die Grundpfeiler der Reform, die Zusammenführung der Gebietskrankenkassen sowie die Parität von Dienstnehmern und Dienstgebern in den Gremien von ÖGK und PVA, wurden vom VfGH als verfassungskonform bestätigt, gleichzeitig wesentliche Fragen zur sonstigen Selbstverwaltung nach Art 120a ff B-VG klargestellt.