Mit 1. 9. ist der neue Rechtsanspruch von AN auf Freistellung anlässlich der Geburt eines (eigenen) Kindes ("Papamonat") in Kraft getreten. (FN ) Dieser tritt im Väter-Karenzgesetz (§ 1a VGK) neben den Anspruch auf Väterkarenz und ist für die Dauer von einem Monat zu gewähren, soweit der AN die Ankündigungsfristen einhält und mit dem Kind im gemeinsamen Haushalt lebt. Diese Checkliste gibt einen kurzen Überblick über die wesentlichen Bestimmungen und die einzuhaltenden Fristen.