( EStG § 26 Z 4 ) Zahlt ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer, der tatsächlich von seiner Arbeitsstelle täglich heimkehrt, ein Trennungsgeld anstatt einer Reisekostenentschädigung, kann diese nicht lohnsteuerfrei behandelt werden, auch wenn der Kollektivvertrag dies zulässt.
VwGH 94/15/0093 v. 10.10.1996