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Wurzelmangel; bestandfeste Ausschreibung; Widerruf; geistige Dienstleistungen; Wahl der Verfahrensart

RechtsprechungVergaberechtbbl 2024/93bbl 2024, 122 Heft 3 v. 6.6.2024

§ 2 Abs 1 Z 17 BVergG 2018, § 7 BVergG 2018, § 12 BVergG 2018, § 20 BVergG 2018, § 34 BVergG 2018, § 125 BVergG 2018

Es ist nicht gänzlich ausgeschlossen, dass schwere Wurzelmängel nach Ende der Anfechtungsfrist zu einem Widerruf bzw einer Nichtigerklärung der Verfahrenswahl führen können.

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