(Wr. VergnStG § 6 Abs 4) Ist ein gleichzeitiges Spiel in den einzelnen Spielbereichen eines Spielapparats ausgeschlossen, ist ein drei verknüpfte Spielbereiche umfassendes Gerät auch nur als ein Apparat aufzufassen. VwGH 95/17/0140 v. 26.04.1996. (Bescheid aufgehoben)