( Wr. SHG § 8 Abs 1 ) Bei einer bloß treuhändig en Innehabung eines Geschäftsanteils an einer GmbH durch einen Sozialhilfeempfänger kann nicht ohne weiteres (weil abhängig vom Inhalt der Treuhand) von einem "verwertbaren Vermögen" ausgegangen werden. VwGH 94/08/0124 v. 26.09.1995. (Bescheid aufgehoben)