( Wr. SHG § 13 ) Es ist zwar der der Ehefrau eines Sozialhilfeempfängers gemäß § 35a FLAG gewährte Zuschlag zur Geburtenbeihilfe als Einkommen in jenem Zeitraum dem Sozialhilferichtsatz anzurechnen, in dem der Ehefrau dieses Einkommen zugeflossen ist, nicht aber ein Heizkostenselbstbehalt. VwGH 97/08/0055, 0056 und VwGH 97/08/0057 v. 10.11.1998. (Bescheide aufgehoben)