( § 28 EStG, § 23 BAO ) Vermieten Eltern ihrem unterhaltsberechtigten Kind eine ihnen gehörende Wohnung, ist der ansonsten fremdübliche Mietvertrag nicht deshalb rechtsmissbräuchlich, weil das Kind die Miete aus dem Barunterhalt der Eltern zahlt.
Bundesfinanzhof/BRD 19.10.1999, IX R 39/99 und IX R 30/98