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Wohnungsgemeinnützigkeit - Übertragungsanspruch eines Nachmieters erst nach zehnjähriger eigener Nutzungsdauer

RechtsprechungMiet- und WohnrechtBearbeiter: Wolfgang KolmaschZak 2017/55Zak 2017, 37 Heft 2 v. 1.2.2017

WGG: §§ 15c, 15e

Einen Anspruch auf nachträgliche Übertragung in das Wohnungseigentum hat ein Nachmieter gem § 15c lit a Z 2 iVm § 15e Abs 1 lit b WGG erst nach mindestens zehnjähriger eigener Nutzungsdauer. Die Nutzungsdauer des Erst- bzw Vormieters ist nicht anzurechnen.

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