Von Joachim Tschütscher, 3. Auflage, Verlag Österreich (2018), broschiert, XIX und 305 Seiten, flex., EUR 59,–.
Das Buch, das in erster und zweiter Auflage bereits 2003 und 2006 erschienen ist, möchte nach dem eigenen Vorwort keine wissenschaftliche Abhandlung des WEG bieten und kein Gesetzeskommentar sein, sondern eine Einführung in das Recht des Wohnungseigentums geben. Ziel des Autors Dr. Joachim Tschütscher, Rechtsanwalt in Innsbruck mit Tätigkeitsschwerpunkt Wohnungseigentum und Mietrecht, ist es – so hofft er – in verständlicher Sprache Erläuterung und Hilfestellung für häufig vorkommende Fragen zu bieten. Dem wird das Buch gerecht. Die Zielgruppe wird nicht bei den beruflichen Rechtsanwendern liegen, aber das Buch ist umfassend und detailliert genug, um interessierten Anwendern einen fundierten Einblick in die oft formalistischen Regelungen des WEG zu geben. Angesichts der hohen Zahl an Eigentumswohnungen in Österreich auch ein wertvoller Beitrag für Wohnungseigentümer, die die Abläufe und Begriffe im WEG verstehen und ihre eigenen rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen. Die einzelnen Kapitel sind mit vielen Zwischenüberschriften versehen, sodass sich der Text in jeweils überschaubare Absätze gliedert. Auf aktuelle Judikatur wird hingewiesen. In grauen Feldern finden sich laufend Beispiele oder Praxistipps. Diese machen das Buch wirklich zum bezeichneten "Handbuch für die Praxis", da sie mit konkreten Fall- und auch Rechenbeispielen häufige Themen der Praxis ansprechen. Besonders erwähnenswert etwa die guten Anleitungen für eine Verwalterkündigung oder allgemein einen Umlaufbeschluss. Insgesamt werden im Buch sehr viele in der Praxis auftauchende Fragen behandelt und beantwortet. Beispielhaft seien erwähnt die Begründung des Wohnungseigentums und dabei mögliche Fehler und deren Auswirkungen, die Rechte und Pflichten des Verwalters, die Eigentümerversammlung und die Möglichkeiten der Beschlussfassung, der Unterschied der in der Praxis häufigen, aber gesetzlich nicht verankerten "Hausvertrauenspersonen", die nicht mit dem Eigentümervertreter nach § 22 WEG zu verwechseln sind, die Verteilung der Aufwendungen und die (Heizkosten-)Abrechnung und die Voraussetzungen und Grenzen von baulichen oder Widmungs-Änderungen an allgemeinen Teilen der Liegenschaft sowie am eigenen Wohnungseigentumsobjekt. Zusammenfassend ein gelungener Beitrag für eine praxisnahe und – in diesem Punkt sei die Hoffnung des Autors bestätigt – gut verständliche Darstellung des WEG.