( SoSi-Kanada, § 236 ASVG ) Wohnsitzzeiten einer Versicherten als Hausfrau in Österreich, die in Kanada aufgrund des dort geltenden Basissystems unter Anrechnung von kanadischen Wohnsitzzeiten Anspruch auf eine kanadische Teilpension erworben hat, werden auch dann nicht auf die für eine österreichische Versicherungsleistung notwendige Wartezeit angerechnet, wenn der kanadische Versicherungsträger diese österreichischen Wohnsitzzeiten bei Berechnung der kanadischen Teilpension berücksichtigt hat.