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Wohnsitz von steuer-ausländischem Geschäftsführer

Lohnsteuer und AbgabenARD 4754/19/96 Heft 4754 v. 28.6.1996

(BAO § 26) Eine von den Eltern eines im Ausland ansässigen Geschäftsführers anläßlich von Dienstverrichtungen im Inland zur Verfügung gestellte Wohnung begründet keinen steuerlichen Wohnsitz.

VwGH 95/13/0150 v. 24.01.1996

Das Bestehen eines Wohnsitzes ist steuerrechtlich stets an die objektive Voraussetzung des Besitzes - hier gleichbedeutend mit Innehabung - einer Wohnung geknüpft. Die polizeiliche Meldung oder die Unterlassung derselben ist ebensowenig für die Frage des Wohnsitzes entscheidend wie der Umstand, ob Miete bezahlt wird oder nicht. Der Wohnsitzbegriff des Steuerrechts ist demnach auf keine bestimmte rechtsgeschäftliche Form abgestellt, sondern knüpft an die tatsächliche Gestaltung der Dinge an. Um einen Wohnsitz im Sinne der Abgabenvorschriften zu begründen, bedarf es daher nur der tatsächlichen Verfügungsgewalt über bestimmte Räumlichkeiten, die nach der Verkehrsauffassung zum Wohnen geeignet sind, also ohne wesentliche Änderungen jederzeit zum Wohnen benutzt werden können und ihrem Inhaber nach Größe und Ausstattung ein dessen persönlichen Verhältnissen entsprechendes Heim bieten. In diesem Sinn können auch Untermietzimmer, im Fall einer Dauermiete sogar Hotelzimmer, eine Wohnung und damit einen Wohnsitz gemäß § 26 Abs 1 BAO darstellen.

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