LSt-Protokoll 1997, BMF 07 0101/14-IV/7/97 v. 30.06.1997
Der nachträgliche Anschluss an ein öffentliches Versorgungsnetz wurde von der Gemeinde zwingend vorgeschrieben.
Liegen hinsichtlich der bezahlten Beträge (z.B. Kanalanschlussgebühren) Sonderausgaben vor, obwohl ein direkter Auftrag des Grundstückseigentümers in Abrede gestellt werden könnte?