Die Festlegung der Tarifhöhe des Wohnbauförderungsbeitrages ist seit 2018 den jeweiligen Landesgesetzgebungen (ohne Vorgabe einer Unter- oder Obergrenze) vorbehalten. Von dieser Möglichkeit einer abweichenden Tariffestsetzung hat nun (erstmalig) das Bundesland Wien Gebrauch gemacht und den Wohnbauförderungsbeitrag für alle über der Geringfügigkeitsgrenze beschäftigten Arbeitnehmer, die bei der Wiener Landesstelle der ÖGK versichert sind bzw - falls ein anderer SV-Träger zuständig ist (zB die BVAEB) - deren Beschäftigungsort Wien ist, ab 1. 1. 2026 auf jeweils 0,75 % für Dienstnehmer und Dienstgeber erhöht. In allen anderen Bundesländern gibt es keine Änderung und beträgt der Wohnbauförderungsbeitrag weiterhin je 0,5 % für Dienstgeber und Dienstnehmer. (Info des BMF vom 29. 12. 2025, 2025-1.063.873)

