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Wohnadresse.

5. OGH – Zivilsachen66.03 KBGGMag. DDr. Harald SchwarzJus-Extra OGH-Z 2025/7613Jus-Extra OGH-Z 2025, 30 Heft 448 v. 17.11.2025

§ 2 Abs 1 KBGG, § 2 Abs 6 KBGG, § 24 KBGG

Betreut der Elternteil das Kind vorübergehend an einem anderen Ort als dem gemeinsamen Hauptwohnsitz, ohne dass die Ortsabwesenheit zur Änderung des Hauptwohnsitzes führt, „leben“ Elternteil und Kind (weiterhin) in einer Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft an der gemeinsamen Hauptwohnsitzadresse und erfüllen somit die Anspruchsvoraussetzung nach § 2 Abs 1 Z 2 und Abs 6 Satz 1 und 3 KBGG.

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