Kollektivverträge sind ein wesentlicher Bestandteil der österreichischen Arbeitsrechtsordnung und tragen maßgeblich zu einer gerechten Gestaltung der Rechtsbeziehungen der an einem Arbeitsverhältnis beteiligten Personenkreise bei. Grund genug, im Folgenden kurz einige Grundlagen zum Rechtsinstitut „Kollektivvertrag“ näher zu erläutern.
Begriffserklärung