In Zeiten häufiger werdender Wirtschaftsstrafverfahren sowie steigender Anforderungen an die Sorgfaltspflichten von Unternehmensverantwortlichen sind unternehmensinterne Ermittlungen immer mehr im Kommen. Auch die gesetzlichen Entwicklungen der vergangenen Jahrzehnte haben ihres dazu beigetragen, dass Unternehmen vermehrt auf solche Maßnahmen zurückgreifen, wenn auch in Österreich im Vergleich zu anderen europäischen Ländern in weit geringerem Ausmaß. Das seit 01.01.2006 in Kraft stehende Verbandsverantwortlichkeitsgesetz (VbVG), mit dem Unternehmen (Verbände1)) zu Strafrechtssubjekten geworden sind, hat - soweit überblickbar - zwar nicht zu einer Flut von Verurteilungen geführt,2) seine präventive Wirkung aber keineswegs verfehlt. Corporate Governance, Compliance-Programme und Risikomanagement sind mittlerweile State of the Art einer verantwortungsvollen Unternehmensführung, die etwaige (auch strafrechtliche) Haftungen für das Unternehmen ausschließen bzw minimieren wollen/müssen.