Verordnung des BMWA für die befristete Beschäftigung von Ausländern im Wintertourismus. Für den Wirtschaftszweig Wintertourismus wird ein Kontingent in der Höhe von insgesamt 7.938 für die befristete Beschäftigung von ausländischen Arbeitskräften festgelegt. Die im Rahmen dieser - auf die einzelnen Bundesländer aufgeteilten - Kontingente erteilten Beschäftigungsbewilligungen nach dem AuslBG dürfen 24 Wochen nicht überschreiten und nicht nach dem 15. 5. 2005 enden.