Verordnung des BMWA für diebefristete Beschäftigungvon AusländernimWintertourismus. Für den Wirtschaftszweig Wintertourismus wird ein Kontingent von insgesamt 865 für die befristete Beschäftigung von ausländischen Arbeitskräften festgelegt, das auf die Bundesländer Kärnten, Salzburg und Tirol (für die Beschäftigung inGletscherregionen) sowie Wien (für die Beschäftigung in Schaustellerbetrieben und aufWeihnachtsmärkten) aufgeteilt wird. Die im Rahmen dieser Kontingente erteilten Beschäftigungsbewilligungen nach dem AuslBG dürfen 25 Wochen nicht überschreiten und nicht nach dem 15. 5. 2006 enden. Staatsangehörige der neuen EU-Mitgliedstaaten sind bei der Erteilung der Beschäftigungsbewilligungen zu bevorzugen. BGBlII 2005/350, ausgegeben am 25.10.2005.