Mit dem Wiedereingliederungsteilzeitgesetz, BGBl I 2017/30, wurde in die österreichische Arbeitsrechtsordnung ein Modell implementiert, das es langzeiterkrankten AN ermöglichen soll, schrittweise wieder in den Arbeitsprozess zurückzukehren. Der vorliegende Beitrag analysiert die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Inanspruchnahme einer Wiedereingliederungsteilzeit und untersucht deren Relevanz für den Bereich des Antidiskriminierungsrechts.