Der "persönliche Feiertag" war schon mehrfach Gegenstand arbeitsrechtlicher Diskussionen. In diesem Beitrag soll einer weiteren Frage nachgegangen werden, und zwar jener, wie der persönliche Feiertag bei Gleitzeitmodellen zu handhaben ist.
Nach dem neuen § 7a ARG kann jeder Dienstnehmer den Zeitpunkt des Antritts eines Urlaubstages einmal pro Urlaubsjahr einseitig bestimmen.