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Widerruf von „verpflichtungsfernen“ Begünstigungen

ArbeitsrechtARD 4964/2/98 Heft 4964 v. 11.9.1998

( ABGB § 863, § 1154 ) „Verpflichtungsferne Begünstigungen“ im öffentlichen Dienst (hier: die ermäßigte Benützung von städtischen Kinderbetreuungseinrichtungen durch öffentlich Bedienstete) - werden nicht konkludent Teil der arbeitsrechtlichen Entgeltansprüche und können daher widerrufen werden.

OGH 8 Ob A 391/97a v. 22.12.1997

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