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Widerruf einer unechten Betriebsvereinbarung wegen möglicher Gesetzes- bzw. Kollektivvertragswidrigkeit

ArbeitsrechtARD 4751/12/96 Heft 4751 v. 18.6.1996

(ABGB § 879) Eine unechte Betriebsvereinbarung über die Berechnung des Urlaubsentgelts bzw. der Abfertigung, auf Grund deren Fälle denkbar wären, daß Arbeitnehmer gegenüber der gesetzlichen oder kollektivvertraglichen Regelung schlechtergestellt sind, ist nur insofern unwirksam, als diese Schlechterstellung im konkreten Fall eintritt.

OGH 9 Ob A 100/95 v. 28.06.1995

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