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Widerruf

LeitsatzsammlungRPA-SlgRPA-Slg 2017/40RPA 2017, 315 Heft 5 v. 1.10.2017

§ 139 BVergG 2006

LVwG NÖ, 16.03.2017, LVwG-VG-3/001-2017

Auf Grund des § 139 BVergG ist zwischen Konstellationen zu unterscheiden, die den Auftraggeber zum Widerruf der Ausschreibung verpflichten und solchen Situationen, die diesen lediglich zum Widerruf berechtigen.

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