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Wichtiger Hinweis

SteuerrechtRdW 1987, 269 Heft 8 v. 1.8.1987

Heiratsgut wieder abzugsfähig!

Der VfGH hat mit Erk 16. 6. 1987, G 52/87, den zweiten Satz des § 34 EStG („Die Leistung eines Heiratsgutes (einer Ausstattung) ist keine außergewöhnliche Belastung“) ohne Fristsetzung als verfassungswidrig aufgehoben. Wir berichten darüber ausführlich in der nächsten Nummer.

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