( WGG § 30 ) Für die Gerichtsgebührenbefreiung für gerichtliche Eingaben in Zusammenhang mit Eintragungen zum Erwerb des Eigentumsrechts an einer Liegenschaft (Liegenschaftsanteil) gemäß dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG), die natürliche Person von einer als gemeinnützig anerkannten Bauvereinigung als Ersterwerber zur Befriedigung ihres dringenden Wohnbedürfnisses erworben haben, darf sich die Behörde nicht mit den Meldezetteln begnügen, sondern muss die für die Beurteilung des Vorliegens des dringenden Wohnbedürfnisses relevanten Umstände konkret ermitteln. VwGH 98/16/0152 v. 17.12.1998. (Bescheid aufgehoben)