UWG § 1
Sittenwidriges „Anzapfen“ liegt vor, wenn das Fordern von Sonderleistungen im Einzelfall den Anschein des Mißbrauchs von Marktmacht durch einen nachfragestarken Händler erweckt; die Größenverhältnisse der beteiligten Unternehmen sind dabei nicht entscheidend.
OGH 8. 11. 1983, 4 Ob 386/83