Ob einflussmächtige Aktionäre Wettbewerber der Gesellschaft werden dürfen, ist umstritten, in Österreich aber noch nicht näher geprüft. Mit den folgenden Überlegungen wird die Frage anhand konkreter Vorgaben des Aktiengesetzes und anders fundierter Grenzen der Leitungsmacht untersucht und bejaht.