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Wettbewerbsrecht - Außergerichtliche Vertretungstätigkeit von Rechtsschutzversicherungen

In aller KürzeZak 2011/539Zak 2011, 282 Heft 15 v. 30.8.2011

Wenn der Rechtsschutzversicherer im Rahmen des in den Versicherungsbedingungen üblicherweise vorgesehenen "Selbstregulierungsrechts" im Namen des Versicherungsnehmers an Dritte herantritt, um Ansprüche außergerichtlich durchzusetzen oder abzuwehren, verschafft er sich nach 4 Ob 57/11b im Verhältnis zu Rechtsanwälten keinen gem § 1 Abs 1 Z 1 UWG unzulässigen Wettbewerbsvorsprung durch Rechtsbruch. Die Rechtsansicht des Versicherers, dass sein Handeln durch § 158j Abs 1 VersVG gedeckt ist und das anwaltliche Vertretungsmonopol nach § 8 Abs 2 und 3 RAO nicht verletzt, sei nämlich vertretbar.

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