( WertzollG § 3 Abs 1 ) Für die Bemessung der Eingangsabgaben eines Motorrades kommt es auf den Marktwert des Motorrades „im Zustand der Überstellung nach Österreich“ rechtens nicht an. VwGH 96/16/0205 v. 26.11.1998. (Beschwerde abgewiesen)
( WertzollG § 3 Abs 1 ) Für die Bemessung der Eingangsabgaben eines Motorrades kommt es auf den Marktwert des Motorrades „im Zustand der Überstellung nach Österreich“ rechtens nicht an. VwGH 96/16/0205 v. 26.11.1998. (Beschwerde abgewiesen)