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Werbeabgabe

ErlassrundschauÖStZ 2000/1030ÖStZ 2000, 630 Heft 21 v. 1.11.2000

WAG: § 1 WAG

Die Anzeigen- und Ankündigungsabgabe ist mit 31. 5. 2000 außer Kraft getreten. Die mit 1. Juni 2000 eingeführte Werbeabgabe ersetzt zwar die bisherigen Abgaben, im Bereich der Tatbestände und des Verfahrens kommt es aber zu Abweichungen. Die in Ihrem Schreiben aufgezählten Gläubigeraufforderungen - gesetzliche Grundlage § 91 Abs 1 GmbHG, Bekanntmachungen über eine Kapitalherabsetzung - gesetzliche Grundlage § 55 Abs 2 GmbHG und Bekanntmachungen über eine Spaltung sind nicht steuerbar. Falls es sich bei der gestalteten Ausschreibung um eine Raumanzeige handelt, ist diese dennoch nicht steuerpflichtig.

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