Die Vereinigung der österreichischen Richterinnen und Richter hat im Jahr 2003 in Wels einen Diskussionsprozess eingeleitet, an dem sich österreichweit alle Richterinnen und Richter beteiligen konnten. In konsequenter Weiterentwicklung der Prinzipien der Salzburger Beschlüsse 1982 führte dies zu folgender Grundsatzerklärung, die am 8.11.2007 verabschiedet wurde: