Der BMfWA hat mit V vom 30. 11. 2006, BGBl II 2006/457 den von den Arbeitgebern zur Dotierung des Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds zu erbringenden Zuschlag zum Arbeitslosenversicherungsbeitrag für das Jahr 2007 mit 0,7 % festgesetzt.
Der BMfWA hat mit V vom 30. 11. 2006, BGBl II 2006/457 den von den Arbeitgebern zur Dotierung des Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds zu erbringenden Zuschlag zum Arbeitslosenversicherungsbeitrag für das Jahr 2007 mit 0,7 % festgesetzt.