vorheriges Dokument
nächstes Dokument

"Wasserinteressentschaft"; Rechtsnatur

RechtsprechungZivilrechtM. Auer, B. Egglmeier-Schmolkebbl 2012/106bbl 2012, 143 Heft 3 v. 15.6.2012

§ 1175 ABGB

§ 74 WRG

Wenn sich jemand zum Zweck der Eigenversorgung eines Ortsteils mit anderen Interessenten zusammenschließt und für andere Organisationsformen keine Anhaltspunkte bestehen, ist vom Bestand einer Erwerbsgesellschaft bürgerlichen Rechts auszugehen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!