( § 120 GSVG, VO (EWG) 1408/71 ) Hinsichtlich einer widersprüchlichen bzw. unvollständigen Auskunft des Versicherungsträgers eines EWG-Vertragsstaates in Hinblick auf mitgeteilte Versicherungszeiten besteht für den österreichischen Versicherungsträger bei Beurteilung der Erfüllung der Wartezeit für einen Pensionsanspruch noch keine Bindung.
OGH 25.01.2000, 10 Ob S 357/99v